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Online-Scheidung

 

Sie werden sich an dieser Stelle fragen, was Online-Scheidung bedeutet. Werden Sie hier etwa online geschieden? Diese Frage ist zunächst mit nein zu beantworten. Online-Scheidung heißt, dass Sie mich online beauftragen können, Sie in Ihrem Ehescheidungsverfahren zu vertreten. Hierfür habe ich Ihnen ein Scheidungsformular vorbereitet, in welchem alle für die Ehescheidung erforderlichen Daten eingetragen werden. Dieses Formular können Sie abrufen, ausfüllen und ebenfalls online oder per Post bzw. Telefax an mich zurücksenden.

 

Zudem finden Sie auf dieser Seite einen Download für eine Vollmacht, welche Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Telefax an mich zurück schicken.

 

Sobald dieses Unterlagen (ausgefülltes Scheidungsformular und Vollmacht) bei mir eingegangen sind, haben Sie mich beauftragt, für Sie den Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen und Sie in Ihrem Ehescheidungsverfahren zu vertreten.

 

Für eventuelle Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Anfragen vor Beauftragung sind für Sie natürlich kostenfrei.

 

Online - Scheidungsantragsformular

 

 

 

Silke Nordmann Rechtsanwältin  | Kanzlei@silke-nordmann.de