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Was kostet Sie Ihr gutes Recht?

 

Kennen Sie das? Sie brauchen eigentlich einen Rechtsbeistand, scheuen aber den Weg zum Anwalt, weil Sie nicht wissen, welche Kosten dort auf Sie zukommen.

 

An dieser Stelle werde ich Ihnen auch nicht konkret mitteilen können, wie viele Euro Sie für eine Vertretung durch mich bezahlen müssen. Dies hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab. Ich werde Sie auf dieser Seite jedoch über grundlegende Kostenfragen und Abrechnungsmöglichkeiten informieren.

 

Als Rechtsanwältin stehen mir drei Abrechnungsarten zur Verfügung. Dies sind die Abrechnung nach Zeitaufwand, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Vereinbarung eines Pauschalhonorars.

Während des ersten Gesprächs in

meiner Kanzlei werde ich Sie über die konkreten in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten aufgeklärt.

 

Geld vom Staat

 

Für den Fall, dass Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können Sie für eine Rechtsberatung auch einen Beratungshilfeantrag stellen. Bei der Stellung dieses Antrages bin ich Ihnen selbstverständlich gern behilflich. Ihre Kosten belaufen sich insofern lediglich auf 10,00 €.

Sollte sich schließlich herausstellen, dass Ihr Recht gerichtlich durchgesetzt werden muss, werde ich für Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Ob Ihnen die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, entscheidet das Gericht, welches hierbei Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Erfolgsaussichten der Klage oder Rechtsverteidigung prüft.

 

Erstberatung

 

Wollen Sie sich nur im Rahmen eines einzigen Gespräches zu einem Fall beraten lassen, stelle ich Ihnen lediglich die Erstberatungsgebühr in Rechnung. Diese beträgt maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie eine Rechtsberatung im privaten Bereich suchen, also als Verbraucher und nicht als Unternehmer den Rat einholen.

 

Zu dieser Erstberatungsgebühr können noch Kosten für Kopien und Porto hinzukommen.

 

Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 

Grundsätzlich, wenn also nichts anderes vereinbart wurde, berechnen sich die Rechtsanwaltskosten nach dem RVG und der Gebührentabelle. Hierbei können verschiedene Gebühren anfallen, beispielsweise Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr. Zudem werden  Ihnen meine Auslagen und die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Ausschlaggebend für die Höhe der Gebühren ist der Streitwert.

 

Honorarvereinbarungen

 

Für außergerichtliche Streitigkeiten kann ich auch Honorarvereinbarungen mit Ihnen treffen. Dabei kann beispielsweise eine Abrechnung auf der Basis eines Stundensatzes vereinbart werden. Neben dem Stundenhonorar werden die Auslagen und die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

 

Eine Honorarvereinbarung ist sowohl für Sie als Rechtsratsuchender als auch für mich als Rechtsanwältin stets die Abrechnungsart, bei welcher mein für Sie geleisteter Arbeitsaufwand am adäquatesten in Rechnung gestellt wird. Hierbei stelle ich Ihnen ja nur die Arbeitszeit in Rechnung, welche ich tatsächlich für Sie aufgewendet habe.

 

Gerichtskosten

 

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und der dazugehörigen Gebührentabelle. Ausschlaggebend für die Gerichtskosten ist wiederum der Streitwert. Bei Klageeinreichung muss der Kläger die Gerichtskosten vorfinanzieren, es sei denn, er erhält Prozesskostenhilfe.

 

Rechtsschutzversicherung

 

Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko erheblich minimiert werden. Sollte Ihr Fall von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, eine Deckungsschutzanfrage stelle ich bei der Versicherung für Sie selbstverständlich, übernimmt diese sämtliche gesetzlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

 

Silke Nordmann Rechtsanwältin  | Kanzlei@silke-nordmann.de