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 Verkehrszivilrecht / Schadensersatzrecht

 

Die zivilrechtliche Abwicklung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall ist der Gegenstand des Verkehrszivilrechts oder auch des Schadensersatzrechts. Hier prüfe ich für meine Mandanten, ob sie nach einem Verkehrsunfall Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben, ggf. in welcher Höhe und gegen wen. Diese Ansprüche setze ich sodann auch für meine Mandanten durch oder wehre gegen meine Mandanten unbegründet erhobene Ansprüche ab.

Hierbei kann es sich um Ansprüche auf Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietfahrzeugkosten, Sachverständigenkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschäden u.a. handeln.

Sie wurden in einen Unfall verwickelt? Dann sollten Sie sich umgehend anwaltlichen Rat einholen. Nur auf diese Weise können Ihre Interessen optimal vertreten und durchgesetzt werden.

 

In der Regel ist nach einem Verkehrsunfall die Haftungsfrage nicht eindeutig. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist selbstverständlich daran interessiert, Ihnen so geringe Beträge wie nur möglich zur Schadensregulierung zum Ausgleich zu bringen. Als rechtsunkundiger Unfallbeteiligter sind Sie kaum in der Lage, Ihre Chancen reell einzuschätzen und Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch korrekt zu beziffern. Bereits aus diesen Gründen ist es außerordentlich wichtig, dass Sie sich möglichst unmittelbar nach dem Verkehrsunfall anwaltlichen Rat suchen.

 

Möglicherweise werden Ihnen nach einem Unfall von verschiedenen Personen gute Ratschläge zur Schadensregulierung gegeben, beispielsweise durch Personen, die selbst bereits einen Verkehrsunfall als Beteiligter erlebt haben, Mitarbeitern der von Ihnen gewählten Autowerkstatt oder gar der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dem Rat dieser Personen sollten Sie nicht (allein) vertrauen. Zum einen verfügen diese in der Regel nicht über die Fachkenntnis, Sie korrekt zur Regulierung Ihres Schadens zu beraten. Zum anderen vertreten insbesondere die Autowerkstatt sowie die Versicherung Eigeninteressen, welche nicht unbedingt mit Ihren Interessen übereinstimmen. Nur ein Rechtsanwalt hat die umfassende Kenntnis von Gesetz und Rechtssprechung bezüglich der Schadensregulierung. Durch den Rechtsanwalt sind neben verschiedenen anderen die folgenden Fragen zu klären:

 

-         Wer haftet zu welcher Quote für den Unfallschaden?

-         Wo ist das gegnerische Fahrzeug versichert?

-         Wem gegenüber sind Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen?

-         Wie ist der Schaden für Sie am günstigsten abzurechnen?

-         Welche Schadenspositionen können überhaupt geltend gemacht werden?

-         Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen zu?

-         Haben Sie Anspruch auf Ersatz von Miet oder Nutzungsausfallentschädigung?

 

Im Übrigen sind Sie als Geschädigter Herr der Schadensregulierung. Hierauf wird Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung definitiv nicht hinweisen, Ihr Rechtsanwalt, der ja allein Ihre Interessen vertritt hingegen schon. Ihnen kann hiernach niemand vorschreiben, wie Sie den Schaden geltend machen oder regulieren sollen. Dies obliegt allein Ihrer Entscheidung, welche sich natürlich im Rahmen von Gesetz und Rechtssprechung halten muss.

 

Gerade im Rahmen von Personenschäden, wo neben Schmerzensgeldansprüchen auch Erwerbsschäden oder Haushaltsführungsschäden geltend gemacht werden können, werden anwaltlich nicht vertretene Anspruchsteller von Haftpflichtversicherungen gern mit Billigangeboten abgespeist. Hierbei verzichtet der anwaltlich nicht vertretene Geschädigte oftmals auf eine erhebliche Summe baren Geldes und schädigt sich damit letztlich selber.

Silke Nordmann Rechtsanwältin  | Kanzlei@silke-nordmann.de